AM:
Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max.45 km/h
- Hubraum max. 50ccm bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50ccm bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Vierrädrige Leicht-Kfz mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
- Leermasse max. 350 kg
Einschluss: Keine
Zusammenfassung der "alten" Klassen M und S
Mindestalter: 15 Jahre
A1:
Krafräder mit:
- Hubraum max. 125 ccm
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
Einschluss: AM
Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt
Mindestalter: 16 Jahre
A2:
Krafträder mit
- Leistung max. 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktsiche, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Einschluss: AM, A1
Mindestalter: 18 Jahre
A:
Krafträder mit
- Hubraum über 50 ccm oder
- bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
- Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
- Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Einschluss: AM, A1, A2
Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A; 21 Jahre für Trikes; 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.
B:
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit
- zG max. 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung
- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Einschluss: AM, L
Wegfall der Bestimmung "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs" bei der Anhängerregelung.
Mindestalter: 18 Jahre; 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
B96:
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:
- zG des Anhängers über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.
Mindestalter: vgl. Klasse B
BE:
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg
Vorbesitz: B
Keine Theorieprüfung erforderlich - praktische Prüfung muss sein!
Mindestalter: vgl. Klasse B
Die Ausbildung ist bei uns in den folgenden Klassen möglich:
Klasse AM / Klasse A1
Klasse A2 / Klasse A
Klasse B / Klasse B Automatik
Klasse BE / Klasse L
Eine genaue Beschreibung der verschiedenen Fahrerlaubnisklassen findest Du auf den Info-Seiten.
Natürlich kann man auch den Mofaschein, sowie die Schlüsselzahlen B96 und B196 bei uns erwerben.