AM:

Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max.45 km/h
- Hubraum max. 50ccm bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4kW bei Elektromotor

 Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50ccm bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor

 

Vierrädrige Leicht-Kfz mit:
- bbH max. 45 km/h

- Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
- Leermasse max. 350 kg

 

Einschluss: Keine

 

Zusammenfassung der "alten" Klassen M und S

 

Mindestalter: 15 Jahre

 

 

A1:

Krafräder mit:

- Hubraum max. 125 ccm

- Leistung max. 11 kW

- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

 

Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern

- Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h

- Leistung max. 15 kW

 

Einschluss: AM

 

Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt

 

Mindestalter: 16 Jahre

 

 

A2:

Krafträder mit

- Leistung max. 35 kW

- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg

 

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.

 

Einschluss: AM, A1

 

Mindestalter: 18 Jahre

 

 

A:

Krafträder mit

- Hubraum über 50 ccm oder

- bbH über 45 km/h

 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

- Leistung über 15 kW

 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit

- Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder

- bbH über 45 km/h

- Leistung über 15 kW

 

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.

 

Einschluss: AM, A1, A2

 

Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A; 21 Jahre für Trikes; 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.

 

 

B:

Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit

- zG max. 3.500 kg

- max. 8 Personen außer dem Fahrer

 

Anhängerregelung

- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt

- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg

 

Einschluss: AM, L

 

Wegfall der Bestimmung "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs" bei der Anhängerregelung.

 

Mindestalter: 18 Jahre; 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)

 

 

B197:

 

Die zum 1.4.2021 eingeführte neue nationale Schlüsselzahl B197 bietet die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

- Mindestens 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe.

- Eine mindestens 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe.

- Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung (Schaltkompetenznachweis) durch die Fahrschule.

 

 

B96:

Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:

- zG des Anhängers über 750 kg

- zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg

 

Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.

 

Mindestalter: vgl. Klasse B

 

 

BE:

Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit

- zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg

 

Vorbesitz: B

 

Keine Theorieprüfung erforderlich - praktische Prüfung muss sein!

 

Mindestalter: vgl. Klasse B

 

 

L:

 

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

 

Mindestalter: 16 Jahre

 

Eingeschlossene Klassen: keine

 

 

 

 

 

Die Ausbildung ist bei uns in den folgenden Klassen möglich:

 

Klasse AM / Klasse A1

Klasse A2 / Klasse A

Klasse B / Klasse B Automatik

Klasse BE / Klasse L

 

Eine genaue Beschreibung der verschiedenen Fahrerlaubnisklassen findest Du auf den Info-Seiten.

 

Natürlich kann man auch den Mofaschein, sowie die Schlüsselzahlen B96 und B196 bei uns erwerben.